Mehr Chancen für chronisch kranke Kinder

Gesetzesänderung ermöglicht bessere medizinische Behandlung
Kind springt in der Turnhalle über einen Kasten
Chronisch kranke Kinder lernen in einer Rehabilitationsklinik auf spielerische Weise, wie sie mit ihrer Krankheit ein möglichst unbeschwertes Leben führen können. Foto: KJF/Jacklin
28. Dezember 2016

Kurz vor Weihnachten traten entscheidende Änderungen bei der medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche in Kraft. Darauf weist die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg hin, die drei Rehakliniken für Kinder und Jugendliche betreibt und damit der größte private Betreiber solcher Kliniken in Deutschland ist.

Die wichtigsten Neuerungen für Eltern und ihre kranken Kinder sind:

  • Die Rehabilitation wird für Kinder und Jugendliche zu einer Pflichtleistung der Rentenversicherung aufgewertet, die nicht mehr nur für mindestens vier Wochen erbracht werden kann, sondern erbracht werden muss, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • Chronisch kranke Kinder und Jugendliche müssen nach einem Reha-Aufenthalt nicht mehr vier Jahre warten, bis sie eine weitere Reha genehmigt bekommen. Vom Gesetzgeber wurde diese Frist jetzt ersatzlos gestrichen, so dass – wenn medizinisch notwendig – eine weitere Reha jederzeit beantragt werden kann.
  • Ebenfalls neu ist, dass eine Nachsorge am Wohnort möglich ist, um den langfristigen Erfolg der eingeleiteten Behandlung sicherzustellen.
  • Es besteht künftig auch ein Anspruch auf Mitaufnahme einer Begleitperson, wenn zur Durchführung oder für den Erfolg notwendig ist. Ebenso steht die familienorientierte Rehabilitation im Gesetz.

Die Details hierzu stehen noch nicht fest, da die genauen Richtlinien zur Umsetzung noch erarbeitet werden. Dennoch wirken sich die Neuerungen ab sofort als große Erleichterung für chronisch kranke Kinder und ihre Familien aus. In Paragraf 15a des Sozialgesetzbuches VI ist klar benannt, unter welchen Bedingungen eine solche Reha beantragt werden kann: „Voraussetzung ist, dass hierdurch voraussichtlich eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder die insbesondere durch chronische Erkrankungen beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann.“

„Diese Neuerungen entlasten die betroffenen Familien. Deren Leben ist durch die Krankheit ihres Kindes sowieso schon schwer genug, so dass hier jede Erleichterung und Vereinfachung wirklich segensreich ist“, sagt Dr. Bernhard Hoch, Medizinischer Direktor des Klinikträgers KJF.

Aber können sich Eltern tatsächlich auf die Gesetzesänderung berufen, auch wenn die Durchführungsrichtlinien noch gar nicht bekannt sind? Fachleute meinen: ja. Denn in der Begründung zum Gesetzestext heißt es: „Der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen geschaffen, damit alle kranken Kinder und Jugendliche die notwendigen Leistungen in Anspruch nehmen können“. Und weiter: „Die Ansprüche der Versicherten und der Kinder werden klarer und umfassend gesetzlich geregelt, wodurch es eine größere Rechtssicherheit gibt. Die neuen Regelungen sind jetzt in der Praxis leichter und zielgerichteter anzuwenden. Dadurch soll die Inanspruchnahme dieser Leistungen gesteigert und dadurch zukünftig die Inanspruchnahme von Leistungen der medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verringert oder sogar vermieden werden.“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/9787).

Die Neuerungen betreffen Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel

  • psychosomatischen Erkrankungen wie zum Beispiel der „Zappelphilipp-Krankheit“ ADHS, der „Träumerle“-Erkrankung ADS, Ängsten oder Schulvermeidung
  • Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes und Adipositas (starkes Übergewicht),
  • Atemwegserkrankungen wie zum Beispiel Asthma,
  • Erkrankungen der Haut wie etwa Neurodermitis,
  • Entwicklungsverzögerungen wie zum Beispiel Sprachstörungen,
  • Chronische Schmerzen und Migräne.

Mehr Informationen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche finden Eltern auch unter www.kjf-rehakliniken.de . Wer Unterstützung bei der Antragstellung wünscht kann sich an die KJF Rehaberatungsstelle wenden, Kontakt: Telefon (0821) 2412 622, E-Mail lutz.elke@kjf-rehakliniken.de